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Praxis

E-Rechnungen empfangen: So richten Sie alles ein

1. Januar 2025
4 Min. Lesezeit

Ab 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. In diesem praktischen Leitfaden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich vorbereiten.

Schritt 1: E-Mail-Postfach einrichten

Die meisten E-Rechnungen werden per E-Mail als Dateianhang versendet. Richten Sie ein dediziertes E-Mail-Postfach ein:

  • Empfohlen: rechnung@ihrefirma.de oder eingangsrechnung@ihrefirma.de
  • Kommunizieren Sie diese Adresse an Ihre Lieferanten
  • Richten Sie automatische Weiterleitungen an zuständige Mitarbeiter ein

Schritt 2: Dateiformate verstehen

E-Rechnungen können in verschiedenen Formaten ankommen:

XRechnung (.xml)

Reines XML-Format. Kann ohne Viewer nicht gelesen werden. Wird oft von Behörden verwendet.

ZUGFeRD (.pdf)

PDF mit eingebetteten XML-Daten. Kann wie ein normales PDF geöffnet werden, enthält aber maschinenlesbare Daten.

Schritt 3: Viewer oder Software bereitstellen

Um E-Rechnungen zu lesen und zu verarbeiten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Option A: Online-Viewer (kostenlos)

Für gelegentliche E-Rechnungen reicht ein kostenloser Online-Viewer wie der E-Rechnungshelfer:

  • Keine Installation nötig
  • Datei direkt im Browser öffnen
  • Datenschutz: Dateien bleiben auf Ihrem Computer

Option B: Buchhaltungssoftware

Wenn Sie regelmäßig E-Rechnungen erhalten, prüfen Sie Ihre Buchhaltungssoftware:

  • Lexware, DATEV, Sage und andere unterstützen E-Rechnungen
  • Automatischer Import in die Buchhaltung möglich
  • Prüfen Sie, ob ein Update nötig ist

Schritt 4: Prozess für den Alltag festlegen

Definieren Sie einen klaren Ablauf für eingehende E-Rechnungen:

  1. Empfang: E-Rechnung kommt per E-Mail an
  2. Prüfung: Öffnen Sie die Rechnung und prüfen Sie die Daten
  3. Validierung: Optional: Prüfen Sie die technische Gültigkeit
  4. Freigabe: Inhaltliche Prüfung und Freigabe zur Zahlung
  5. Verarbeitung: Übernahme in die Buchhaltung
  6. Archivierung: Revisionssichere Ablage

Schritt 5: Archivierung einrichten

E-Rechnungen müssen gemäß den GoBD archiviert werden:

  • Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre
  • Format: Im Originalformat (XML/PDF) aufbewahren
  • Unveränderbar: Die Datei darf nicht verändert werden
  • Lesbar: Sie müssen die Rechnung jederzeit öffnen können

Tipp: Ordnerstruktur

Legen Sie eine klare Ordnerstruktur an, z.B. nach Jahr und Monat:
/Rechnungen/2025/01/Eingang/

Häufige Probleme und Lösungen

Problem: XRechnung lässt sich nicht öffnen

Lösung: XRechnung ist eine XML-Datei und kann nicht wie ein PDF geöffnet werden. Nutzen Sie einen E-Rechnungs-Viewer wie den E-Rechnungshelfer.

Problem: PDF zeigt keine Rechnungsdaten

Lösung: ZUGFeRD-PDFs sehen aus wie normale PDFs. Die maschinenlesbaren Daten sind in der Datei eingebettet. Nutzen Sie einen Viewer, um die strukturierten Daten zu extrahieren.

Problem: Rechnung ist fehlerhaft

Lösung: Prüfen Sie die Rechnung mit einem Validator. Kontaktieren Sie den Rechnungssteller und bitten Sie um eine korrigierte Version.

Checkliste: Bin ich bereit?

  • E-Mail-Adresse für Rechnungsempfang eingerichtet
  • Lieferanten über E-Mail-Adresse informiert
  • Viewer oder Software zum Öffnen von E-Rechnungen vorhanden
  • Prozess für Rechnungsverarbeitung definiert
  • Archivierungslösung eingerichtet
  • Mitarbeiter informiert/geschult

Mit diesen Schritten sind Sie bereit, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Probieren Sie den E-Rechnungshelfer aus, um sich mit dem Lesen von E-Rechnungen vertraut zu machen.

Stand: Januar 2025. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.